Auch wir dürfen uns "verantwortliche Person gemäß DIN 14675-2 und gemäß DIN EN 16763 für Brandmeldeanlagen (BMA) ohne Sprachalarmanlagen (SAA)" nennen und wollen Ihnen hiermit unsere
Dienstleistungen nach DIN 14675-2:2020-01 und DIN EN 16763:2017-04 aufzeigen.
Damit wir Ihre Aufträge zu Ihrer vollsten Zufriedenheit abschließen können und immer auf den aktuellsten Stand der Technik sind, sind wir stets darauf bedacht uns regelmäßig fortzubilden und
Ihnen die bestmöglichste Lösung für Ihr Anliegen zu bieten.